Ja, sowohl Anti-Dekubitus-Matratzen (wie Weichschaum- oder Wechseldruckmatratzen) als auch Dekubituskissen sind Hilfsmittel. Bei ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit zur Prophylaxe oder Therapie werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen.

