Moderne Treppenlifte sind sehr platzsparend konzipiert. Der Sitz und die Fußstütze lassen sich in der Regel einklappen, sodass der Lift nur wenig Platz beansprucht und der Durchgang für andere Personen frei bleibt.
Ein gerader Treppenlift nutzt eine einfache, kostengünstige Schiene. Ein Kurventreppenlift benötigt ein maßgefertigtes, individuelles Schienensystem, das exakt an die Kurven und Steigungen Ihrer Treppe angepasst wird.
Sie erhalten eine kostenlose Gratisberatung durch den Hersteller Lifta. Die Beratung wird komplett durch das examinierte Fachpersonal von Lifta übernommen und auch die Installation, wenn nötig, übernommen. Die Mitarbeiter der Firma Mako stehen Ihnen im Vorfeld für jegliche allgemeine pflegerische und rehabilitative Belange sowie die Klärung individueller Bedürfnisse zur Seite.
Ja, das ist möglich, allerdings ist dies meist nur bei Liften für gerade Treppen sinnvoll. Bei Kurventreppen muss das Schienensystem aufgrund der Maßanfertigung fast immer neu erstellt werden, was die Ersparnis bei einem Gebrauchtgerät stark reduziert.
Der eigentliche Einbau eines Treppenlifts ist in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen. Die gesamte Dauer von der Beratung über die Maßanfertigung des Schienensystems bis zur Montage beträgt jedoch mehrere Wochen.
Ja. Dank maßangefertigter Schienensysteme können Lifte von Lifta in nahezu jedem Treppenhaus installiert werden. Es gibt spezielle Lösungen für gerade Treppen, Kurventreppen und Wendeltreppen.
Ein Anspruch auf den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung besteht ab Pflegegrad 1. Entscheidend ist, dass der Treppenlift die häusliche Pflege erleichtert oder die selbstständige Lebensführung wieder ermöglicht.
Die Kosten variieren stark. Ein Treppenlift für eine gerade Treppe ist deutlich günstiger als einer für eine Kurventreppe oder Wendeltreppe. Die Preise beginnen für gerade Modelle meist im unteren fünfstelligen Bereich, während Kurvenmodelle aufgrund des maßangefertigten Schienensystems teurer sind.
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro versicherte Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt), wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Treppenlift im Rahmen einer Wohnumfeldverbesserung beantragt wird.
Die Frage nach der Entfernung der stationären Reha-Klinik ist für Reha-Technik-Hilfsmittel (wie Rollatoren, Rollstühle) nicht relevant. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt die Lieferung und Montage durch das Sanitätshaus direkt zu Ihnen nach Hause (regionale Lieferungen).

