Für ein Elektromobil ist kein bestimmter Pflegegrad erforderlich. Entscheidend ist, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht – also ob die Gehfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist und die Mobilität im Alltag sonst nicht ausreichend möglich ist. Eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse setzt in der Regel eine ärztliche Verordnung voraus. Ein Pflegegrad kann hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung.