Einen Treppenlift beantragen Sie über die Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt: Der Lift gilt dann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und wird mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst (Stand 2025). Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe und Einbau gestellt und genehmigt werden.
Voraussetzungen für den Zuschuss
- Pflegegrad – ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 1.
- Häusliche Nutzung – der Lift erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht die selbstständige Lebensführung.
- Antrag vor Einbau – der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt sein.
So läuft die Beantragung ab
- 1. Beratung und Angebot – kostenlose Gratisberatung durch den Hersteller Lifta; MAKO klärt pflegerische und rehabilitative Fragen und liefert das Angebot.
- 2. Antrag bei der Pflegekasse – Sie stellen den Antrag auf einen Zuschuss zur wohnumfeldverbessernden Maßnahme und reichen den Kostenvoranschlag ein.
- 3. Genehmigung abwarten – erst nach der Bewilligung sollte der Auftrag erteilt werden.
- 4. Maßanfertigung und Einbau – das Schienensystem wird gefertigt; der Einbau ist meist an einem Tag abgeschlossen.
Höhe der Zuschüsse
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2025). Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, können sich die Beträge auf bis zu 16.720 € summieren. Reicht der Zuschuss nicht aus, lassen sich ein KfW-Förderkredit zum altersgerechten Umbauen sowie regionale Förderprogramme kombinieren. Bei einem Grad der Behinderung oder nach einem Unfall können weitere Kostenträger beteiligt sein.
Tipp: Reihenfolge beachten
Der häufigste Fehler ist, den Lift vor der Bewilligung zu bestellen. Klären Sie erst die Förderung, dann den Auftrag. Wir unterstützen Sie bei Kostenvoranschlag und Antragsunterlagen – mehr unter Treppenlifte.

