Die Hilfsmittelversorgung über die Krankenkasse folgt einem klaren Ablauf: Bedarf ermitteln, ärztliche Verordnung, Kostenvoranschlag, Genehmigung durch die Kasse und Lieferung. Nach der Genehmigung liefert das Sanitätshaus das Hilfsmittel in der Regel innerhalb von 48 Stunden – inklusive Anpassung und Einweisung zu Hause.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1. Bedarf – Bedarfsermittlung, Beratung und Erprobung durch Arzt, Klinik, Therapeut oder unseren Außendienst.
- 2. Verordnung – die ärztliche Verordnung bei uns einreichen oder direkt von uns anfordern lassen.
- 3. Kostenvoranschlag – wir erstellen den Kostenvoranschlag und reichen ihn zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein.
- 4. Kostenübernahme – die Krankenkasse prüft die Kostenübernahme und erteilt die Genehmigung.
- 5. Lieferung – Versorgung durch uns mit Anpassung und Einweisung in den Gebrauch – meist innerhalb von 48 Stunden.
Wann zahlt die Kasse?
Die Kranken- oder Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn das Hilfsmittel ärztlich verordnet ist und dazu dient, Grundbedürfnisse zu sichern, die Pflege zu erleichtern oder ein selbstständigeres Leben zu ermöglichen. Für Erwachsene fällt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung an.
Welche Rolle spielt das Sanitätshaus?
MAKO kooperiert eng mit den Kostenträgern, erstellt gemeinsam mit Ihnen ein Anforderungsprofil und übernimmt die komplette Abwicklung der Genehmigung. Lieferung, Montage, Einweisung sowie spätere Wartung und Reparatur laufen über die eigene Reha-Werkstatt und den Außendienst in Hessen, Thüringen und Bayern. Mehr unter Reha-Technik.

